Von Brasília bis Berlin: In der Einflusszone des World Economic Forums wird die Löschung und Strafverfolgung angeblicher „hate speech“ intensiviert. Mit drakonischen Maßnahmen und Gesetzen wie aus dystopischen Romanen schleifen Politiker das von der UN-Charta verbürgte Recht auf Meinungsfreiheit. Ist das Vorgehen international koordinert?

„Wer von den Linksparteien sich bei diesem Gesetz nach berühmten Mustern der Stimme enthält, wer nicht dagegen stimmt, der lügt den Willen seiner Wähler um, die keine Zensur wollen.“
– Kurt Tucholsky: Fort mit dem Schundgesetz! (1926)

Wenn ein Phänomen zeitgleich an vielen Orten auftritt, ist es nur natürlich, dass alsbald nach verbindenden Elementen und einem gemeinsamen Ursprung gefragt wird. Das Phänomen, dem sich derzeit die Verfechter der durch Artikel 19 der Menschenrechts-Charta verbürgten Rede- und Informationsfreiheit in vielen Ländern gegenübersehen, ist ein plötzlich verschärftes staatliches Begehren nach Zensur. Während andere internationale Kampagnen wie etwa die sogenannte „Klimakrise“ und das Trommeln für „Klimaschutz“ überraschend stark abflauen, scheinen sich demokratisch gewählte Regierungen nahezu simultan auf ein neues, alles überragendes Ziel einzuschießen: das Ausmerzen von „fake news“, „Desinformation“ sowie „Hass und Hetze“ im Internet. Gerade letztere Kategorie scheint die anderen beiden nahezu zu bündeln.

Kaum ein Gesetzentwurf ist ihren Initiatoren derzeit radikal genug, kaum eine staatliche Maßnahme ausreichend disruptiv, um diesen offenbar exponentiell ansteigenden Gefahren zu entgegnen. Mainstreammedien untermalen die Vorbereitung der Gesetzeswerke mit Stimmungsmache gegen angeblich „rechte“ Verschwörer oder dubiose „ausländische Dienste“, die vermeintlich Wahlen manipulieren, Kinder traumatisieren oder gleich das Abendland in den Ruin treiben. Diesen Trend nur auf die sogenannte westliche Welt zu begrenzen, wäre eine geographische Verengung – es sei denn, man bezöge großzügig auch etwa die aufstrebende BRICS-Nation Brasilien in die Sphäre der westlichen Demokratien mit ein. Bevor indes nach einer eventuellen übergreifenden Klammer gefragt werden kann, bedarf es zunächst einiger – teils schockierender – Lagebilder aus einer höchst unvollständigen Liste von Ländern und Regionen:

Brasilien

Am 6. April verfügte ein brasilianisches Gericht die Schließung einer Reihe populärer Accounts auf der Plattform X. Deren Betreiber, letztendlich also Elon Musk, wurde zugleich gespenstischerweise verboten öffentlich mitzuteilen, um welche Accounts es sich handelte, oder wodurch das Zensur-Urteil begründet war. Am absurdesten: Es war X sogar untersagt zu erwähnen, um welches Gericht es sich handelte. Dass es der Oberste Gerichtshof und hier namentlich den Richter Alexandre de Moraes war, kam allerdings noch am selben Tag heraus. Da nämlich teilte Musk mit, er werde sich allen diesen Anordnungen widersetzen – auch wenn das die Verbannung von X aus Brasilien bedeuten könne: „Prinzipien zählen mehr als Profite“, so Musk.

Die missliebigen X-Konten gehören brasilianischen Kongressabgeordneten, die sich als Kritiker der Regierungspolitik des sozialistischen Präsidenten Lula da Silva profiliert haben. Lula tut wie sein Spezi de Moraes alles, um Brasilien in einen autoritären Propagandastaat zu verwandeln. So hat der Präsident seit seinem Amtsantritt die staatliche Finanzierung von Mainstream-Medien massiv erhöht, von denen die meisten eine verschärfte Zensur im Land unterstützen. Sowohl die Unterdrückung der Meinungsfreiheit von Regierungsgegnern als auch die Androhung rechtlicher Konsequenzen für die Plattformbetreiber sind Verstöße gegen die brasilianische Verfassung. Autoritäre Bestrebungen dieses Kalibers waren aus dem linksliberalen Lager dem Amtsvorgänger Lulas vorgeworfen worden, dem rechtspopulistischen Jair Bolsonaro. Ein mainstream-medialer Feldzug gegen Bolsonaro aus fast der gesamten westlichen Hemisphere trug schließlich zu seiner Ablösung durch Lula bei den Wahlen von 2022 bei.

„Es ist keine Übertreibung zu sagen“, so der im Land gut vernetzte Journalist Michael Shellenberger, „dass sich Brasilien am Rande einer Diktatur bewegt“. Shellenberger veröffentlichte kürzlich die „Twitter Files – Brazil“. Diese Datensätze offenbaren Ähnliches wie die bereits nach Musks Übernahme der Plattform enthüllten Protokolle einer heimlichen Kollaboration der früheren Twitter-Inhaber mit der Biden-Regierung in Washington: Gemeinsam unterdrückte man missliebige Tweets und verstärkte die Verlautbarung der „demokratischen“ Agenda. Im brasilianischen Fall übermittelten US-Konzerne wie Facebook, Uber oder Google sogar ohne Gerichtsbeschlüsse persönliche Informationen von Regierungskritikern an die Regierung in Brasília. Einzige Ausnahme aus der Riege der feigen Kollaborateure: X und Musk.

Kanada

Das geplante Gesetz hat einen Namen, der die Zustimmung zum Entwurf als nahezu selbstverständlich propagiert: Online Harms Act, Gesetz gegen Schädigung im Internet. Und natürlich soll es vor allem die „Verwundbarsten“, die Kinder, vor bösen Worten schützen. Es soll die Meinungsfreiheit im Internet sogar ausdrücklich stärken, indem es das Netz zum Schutzraum auch für die Schwächsten erklärt. Doch ausgerechnet die „liberale“ Regierung Kanadas unter Premierminister Justin Trudeau will mit diesem Gesetz in Wahrheit eine unter westlichen Industrienationen einzigartig drakonische, ja barbarische Rechtsnorm zur Ahndung von Meinungs- und Gedankenverbrechen einführen: ein Strafmaß von fünf Jahren bis zu lebenslänglicher Haft für ein Vergehen, das der Täter nicht verübt, sondern lediglich in Sozialen Medien oder an anderer Stelle im Netz äußert. Gemeint ist konkret die „Befürwortung des Völkermordes“, aber auch der Bruch eines beliebigen Bundesgesetzes aus dem Motiv „Hass“ heraus. Mit zwei bis fünf Jahren Haft soll bestraft werden, wer sich der „willentlichen Förderung von Hass“ schuldig macht.

Demnach wird in Kanada jemand, dessen Meinung ein Anhänger der Regierungspolitik für „Hass“ hält, länger im Gefängnis schmoren können als jemand, der ein Kind vergewaltigt. Und jemand, der Israels Vorgehen gegen die Palästinenser öffentlich verteidigt, dafür aber von einem Hamas-Anhänger als Advokat des Völkermords angezeigt wird, kann für den Rest seines Lebens hinter Gitter kommen. Es muss nur ein Gericht dieser Interpretation Recht geben. Wie auch in anderen Ländern, wo neuerdings radikal verschärfte Strafnormen gegen „Hass und Hetze“ eingeführt werden, ist der Willkür der Auslegung von Worten und der Einschätzung ihres Gewaltpotenzials Tür und Tor geöffnet. Wobei Hass, ebenso wie Liebe, ohnehin ein legitimes Gefühl innerhalb des menschlichen Emotionsspektrums darstellt – und nach herkömmlicher Rechtsansicht keineswegs ein Verbrechen.

Doch mehr noch: Die juristischen Folterwerkzeuge der kanadischen Regierung umfassen auch ein Instrument mit dem lammfrommen Namen „peace bond“, übersetzbar ungefähr als „Friedensbürgschaft“. Der Rechtsfrieden soll damit zukünftig unter anderem auf folgende Weise verbürgt werden: Wer eine Hass-Straftat noch nicht begangen hat, aber womöglich begehen könnte, wird durch Verhängung eines peace bonds rein vorsorglich eingesperrt. Natürlich nur, so ein Regierungssprecher gegenüber dem Online-Magazin Public, wenn „ein Gericht davon überzeugt ist, dass die Straftat mit vernünftiger Wahrscheinlichkeit begangen werden wird“. Wer nach Befürchtung eines anderen zukünftig Hass verbreiten könnte, sieht sich demnach im Verurteilungsfall bis zu einem Jahr Gefängnis gegenüber. Wenn das Gesetz durchkommt, ist es die Verwirklichung des präventiven „Precrime“-Tatbestands aus dem Science-Fiction-Film „Minority Report“ von 2002.

Irland

Wenn eine Regierung die Strafen für „Hass“ gesetzgeberisch verschärfen will, tut sie gut daran, diese Kategorie von Delikt als stark zunehmend zu brandmarken. So stellte die irische Justizministerin Helen McEntee im vergangenen Jahr fest, dass „Hassverbrechen“ allein 2022 um 29 Prozent gegenüber dem Vorjahr zugenommen hätten. Doch das kann viele Gründe haben, nicht zuletzt statistischer Art. Unter anderem können aufgrund von verstärkter Medienberichterstattung und damit einhergehender Popularität viel mehr Menschen als zuvor bei der Polizei angeben, jemand habe bei welcher inkriminierten Lebensäußerung auch immer „aus Hass“ gehandelt – und schon wird der Vorfall in der amtlichen Statistik unter „Hass“ verbucht. Dabei muss die Einschätzung in Irland nicht einmal von einem Geschädigten stammen. Es reicht, Ohrenzeuge gewesen zu sein.

Nachdem nun aber die erwünschten Zahlen vorlagen, die dem Phänomen einen stark steigenden Trend bescheinigten, konnte die Regierung in Dublin tätig werden. Prompt folgte der Entwurf für ein verschärftes „Hassrede“-Gesetz: Allein der Besitz von „hasserfüllten“ Inhalten auf Papier oder Festplatte wäre demnach eine Straftat, die bis zu ein Jahr Haft nach sich zieht – und 5000 Euro Geldstrafe, wenn Passwörter nicht den Behörden herausgegeben werden. Der Entwurf vereinfacht Hausdurchsuchungen und Anklagen, vor allem aber dreht er die Beweislast um: Wer beschuldigt wird, die Verbreitung von aufgefundenem „Hass“-Material vorbereitet zu haben, muss seine eigene Unschuld beweisen. Im Unterhaus des irischen Parlaments wurde der Gesetzentwurf mit Aplomb durchgewunken – bei nur 14 Gegenstimmen in einem Plenum mit 160 Abgeordneten.

Im Oberhaus, wo das geplante Gesetz seitdem liegt, wurde der Prozess zwischenzeitlich aufgehalten: Als im Oktober 2023 ein algerischer Migrant drei Kinder und eine Pflegeperson auf offener Straße niederstach, brachen in Dublin Unruhen aus. In der Folge geriet Premierminister Leo Varadkar (Fine-Gael-Partei) als Chef seiner „Koalition der Mitte“ in Bedrängnis und musste am 8. April von allen Ämtern zurücktreten. Zum Nachfolger als Premier wurde Simon Harris ernannt, zugleich neuer Parteichef von Fine Gael. Justizministerin McEntee ist nach wie vor im Amt – und verfolgt weiterhin die Hate-Speech-Verschärfung. Klar zu definieren, was „Hassrede“ konkret sei, verweigerte sie indes, „um Verurteilungen durch Gerichte nicht zu erschweren“. Unterdessen mehren sich die Stimmen im Land, die ein Ende dieses „an Orwell erinnernden“ Gesetzesvorhabens fordern.

Schottland

Es war ausgerechnet der 1. April 2024, der Tag der schlechten Scherze, an dem der seit Jahren vorbereitete „Hate Crime and Public Order Act“ die Hürden des schottischen Parlaments nahm. Das Gesetz definiert das neue Verbrechen der „Aufwiegelung zum Hass“, ausdrücklich etwa gegen die transsexuelle Identität. Fortan können Menschen verhaftet werden, wenn sie sich in der Privatheit ihrer Wohnung „hass-aufwiegelnd“ äußern und jemand, der das mithört, sie denunziert. Auch für bloße „Beleidigung“ ist eine Verhaftung möglich. In den resultierenden Gerichtsverfahren muss der Ankläger lediglich nachweisen, dass eine „Aufwiegelung zum Hass“ wahrscheinlich vorlag.

Die prominenteste Kritikerin dieses regionalen Gesetzes ist die Harry-Potter-Autorin JK Rowling, die sich seit langem für Frauenrechte engagiert und daher auch auf dem Recht von Frauen beharrt, sogenannte Trans-Personen, die sich als weiblich identifizieren, weiterhin als biologische Männer bezeichnen und behandeln zu dürfen. Am Tag des Inkrafttretens twitterte sie: „Wenn das, was ich hier geschrieben habe, unter dem neuen Gesetz als Vergehen betrachtet wird, dann freue ich mich darauf, verhaftet zu werden.“ Geschrieben und veröffentlicht hatte Rowling auf X eine Liste von elf prominenten „Trans-Frauen“, deren selbstdarstellerischen Nervfaktor in Politik und Gesellschaft sie mit beißendem Spott kritisierte.

Allerdings äußerte sich Rowling in dem Tweet auch ernsthaft erbittert: „Die neue Gesetzgebung öffnet dem Missbrauch durch Aktivsten Tür und Tor, die uns zum Schweigen bringen wollen, wenn wir vor den Gefahren warnen: Eliminierung von geschützten Räumen für Mädchen und Frauen; Unbrauchbarmachung der Kriminalstatistik, indem Sexualverbrechen von Männern als Straftaten von Frauen registriert werden; die groteske Unfairness, dass Männer in weiblichen Sportarten und Mannschaften antreten dürfen; die Unfairness, dass trans-identifizierende Männer die Jobs, Ehrungen und Chancen von Frauen an sich reißen dürfen; sowie die Realität und Unabänderlichkeit des biologischen Geschlechts.“ Wie nicht anders zu erwarten, brach über Rowling unmittelbar ein Shitstorm los – allerdings auch ein paralleler Sturm der Solidarität und Bewunderung für ihre „Standhaftigkeit“. Die schottische Polizei sah sich genötigt mitzuteilen, sie plane derzeit keine Verhaftung der Star-Autorin.

Deutschland

Ganz ähnlich wie bei der Präsentation angeblich alarmierender Hass-Statistiken in Irland legte Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) im Februar eine als Studie deklarierte Broschüre vor, die belegen sollte, wie virulent das Problem von Hass und Hetze in der Gesellschaft plötzlich sei. Doch stärker als der dünne Papierstapel waren die Zweifel an ihrem Zahlenwerk: Kritiker wiesen es als „absurdes Papier voller Manipulationen“ zurück, zudem auch noch fabriziert „von Organisationen, die das Ministerium finanziert“. Beispielsweise lagert die Broschüre den Nachweis gestiegener Online-Hass-Tatbestände an das schemenhafte Fühlen und Wahrnehmen von nicht mehr als 3061 befragten Netz-Benutzern aus, Zitat: „89 Prozent der Internetnutzer*innen stimmen der Aussage zu, dass Hass im Netz in den letzten Jahren zugenommen hat.“ Wer auf solchen „Fakten“ Gesetze aufsetzt, baut sie auf dem Treibsand politischer Willkür.

Doch den politisch Agierenden – neben Paus traten Innenministerin Nancy Faeser (SPD) und Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang vor die Presse, um eine Art Notstandsprogramm von „13 Punkten gegen rechts“ zu initiieren – reichen solche geraunten und insinuierten Rechtfertigungen ihres Aktionismus völlig aus. Dabei war das von Merkels Großer Koalition 2017 verabschiedete Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) bereits in seiner Urform eine zweifelhafte und willküroffene Grundlage dafür, Plattformbetreiber zur Selbstzensur von Inhalten im Netz anzutreiben. Ohne klare Definitionen galt der Grundsatz: Im Zweifel lieber löschen, sonst Geldstrafe. Nach den Morden von Hanau wurde das NetzDG 2022 dennoch deutlich verschärft – mithilfe des im Jahr zuvor veröffentlichten „Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“. Seither sind Plattformbetreiber verpflichtet, dem Bundeskriminalamt von verdächtigen Hass-Regungen in ihren Netzwerken schon vorsorglich Meldung zu machen. Zudem wurden „Meldestellen“ für Hasskriminalität im Netz geschaffen, teilweise bestückt mit Hunderten von Mitarbeitern, jedoch ohne jede Transparenz der Bewertung von Inhalten durch diese Stellen.

Parallel und übergreifend trat am 17. Februar dieses Jahres auf EU-Ebene der zweite Teil des „Digital Services Act“ in Kraft. Er verleiht Funkionären der keinem Wählerwillen unterworfenen Europäischen Kommission die Autorität, von Internet-Plattformen die Löschung von Netzinhalten zu fordern. Die „Ausweitung der Kampfzone“ scheint auch ein wesentlicher Teil der Intention des von Paus und Faeser schon seit Ende 2022 propagierten „Demokratieförderungsgesetzes“ zu sein. Das Recht zur Bekämpfung missliebiger Meinungen und Informationen wird darin an ein unüberschaubares Netzwerk „zivilgesellschaftlicher“ Gruppierungen und Organisationen verlehnt. Vorteile aus staatlicher Sicht: Der Zensur-Krake erhält zahllose zusätzliche Tentakel, und wer sein von einem dieser Krakenarme abgewürgtes Recht auf Informations- und Meinungsfreiheit wiederherstellen will, muss das zunehmend auf zivilrechtlicher Ebene tun, sozusagen im Streit unter Privatleuten. Seine Abwehrrechte gegen die Übergriffigkeit des Staates werden damit ausgehebelt. „Lawfare“, politische Kriegsführung per Klageflut, nennen so etwas die Amerikaner. Es ist das Gegenteil von Rechtsfrieden, der das Ziel aller legislativen Maßnahmen sein sollte.

Eine internationale Kampagne?

Das Beispiel Brasilien zeigt, dass der Kreis der vom aktuell verschärften Zensurwahn befallenen Länder mehr umfasst als nur den traditionellen „Westen“ unter Aufsicht der USA. Die größere supranationale Klammer, die für ein koordiniertes Vorgehen infrage kommt, kann daher nur das Operationsgebiet des World Economic Forums (WEF) sein – die Einflusszone jener mächtigsten Konzerne der Welt, die sich neben den westlichen Industrienationen vor allem auch die Ressourcen und Reichtümer der aufstrebenden BRICS-Nationen Brasilien, Russland, Indien, China und Südafrika unter den Nagel zu reißen versuchen. Einige der wichtigsten Instrumente ihrer Zensurstrategie besitzen sie selbst: Social-Media-Plattformen wie Facebook und Instagram, Suchmaschinen wie Google und Bing sowie weitverbreitete, in Zukunft nur noch per Abonnement nutzbare digitale Werkzeuge wie Word, Excel oder KI-Assistenten. Deren Algorithmen leisten schon heute vollautomatisch, unbelastet von einem menschlichen Gewissen und unermüdlich einen Großteil der schmutzigen Alltagsarbeit in Sachen Meinungsmanipulation und Zensur.

Dass den Lenkern des WEF darüber hinaus eine möglichst vollständige Kontrolle nicht nur über die „amtlichen“ Narrative, sondern auch über alle Vernetzungsversuche von Oppositionellen wichtig sein muss, ist naheliegend: Nationale Widerstände gegen die WEF-Strategie einer postdemokratischen und digital-technokratischen „Weltregierung“ sind Sand im Getriebe der Entgrenzung. Entgrenzung aber ist Grundvoraussetzung für ein reibungsloses Durchregieren der Global Player. Sie wird daher besonders eifrig von Politikern vorangetrieben, die das berüchtigte „Young Global Leaders“-Programm des WEF durchlaufen haben oder mit dem Forum anderweitig eng verbandelt sind. In den Ländern, auf die hier Bezug genommen wurde, gehören viele führende Inhaber von Staats- und Parteiämtern zu diesem Kreis – allen voran Kanadas Ministerpräsident Justin Trudeau, der sich schon durch die von ihm aufgepeitschte brutalstmögliche Sanktionierung der kanadischen Truckerproteste gegen Covid-Beschränkungen erkenntlich gezeigt hatte: verfassungswidriger Ausnahmezustand, lange Haftstrafen und existenzbedrohende Kontensperrungen. Übrigens: Brasiliens Lula da Silva läuft beim WEF gegenwärtig als „Contributing writer, Project Syndicate“.

Im Abwürgen missliebiger Meinungen und Informationen unter dem Label von „Hass und Hetze“ treffen sich die Interessen der Global Player aufs Lukrativste mit denen (post-)nationaler Politiker, vor allem auch mit der im Zuge der „Wokeness“ entfesselten Hypermoral der linksgrünen Basis. Denn „Hass und Hetze“ sind nach ihrer bequemen Definition „rechts“, also die Domäne der politischen Konkurrenz. Die aber mithilfe großzügiger Geldströme von „philanthropischen“ Stiftungschefs oder gleich mit Steuergeldern und Gesetzen unterdrücken zu dürfen und sich dabei noch moralisch auf der richtigen Seite zu fühlen – das ist der Zauber dieser großen, intransparenten Koalition. Und das nicht nur in Deutschland: Treibende Kraft hinter dem schottischen Hate Crime And Public Order Act, der leider kein Aprilscherz war, ist eine NGO namens „Coalition for Racial Equality and Rights“ (CRER) gewesen. Hinter der irischen Zensur-Verschärfung steht das „Irish Network Against Racism“. Beide gehören dem European Network Against Racism (ENAR) an, das von den Open Societies Foundations des Finanzinvestors George Soros großzügig mit Spenden versorgt worden ist. Nur ein Beispiel für Belange, die sich trefflich fügen.

Keine Frage: Das Internet hat seit seinen Anfängen ein reales Hass-Problem in den Schattenzonen vermeintlicher Anonymität – doch nichts, was nicht durch eine aufmerksame Moderation und bestehende Strafverfolgungsinstrumente in den Griff zu bekommen wäre. Die alle Skalen sprengende Verschärfung durch „Anti-Hass-Gesetze“, die wir gerade international erleben, hat andere Gründe und Motive als die vorgegebenen. Sie ist, einmal mehr, ein Angriff auf die Freiheit der Völker selbst.