Die Medien stimmen uns Tag für Tag auf weiter verschärfte Regierungsmaßnahmen ein – gegen Corona, Fake News, Pseudowissenschaft und Unternehmertum. Dank der von Erster bis Vierter Gewalt gebündelten Kräfte dürften die Meldungen aus Politik und Gesellschaft schon in naher Zukunft deutlich positiver klingen.
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Null Uhr. Heute ist Freitag, der 17. Dezember 2021, hier ist der Neue Deutschlandfunk mit den Nachrichten. Berlin. Bundeskanzlerin Angela Merkel wird heute in der Bundespressekonferenz die Glückwünsche der Medienschaffenden als dienstälteste Kanzlerin der Bundesrepublik entgegennehmen. Die Feierstunde wird von den Repräsentant- klick -innen des Massenmediums Fernsehen ausgerichtet.

Mit Ablauf des heutigen Tages ist Merkel länger im Amt als Helmut Kohl, der als Kanzler zwischen 1982 und 1998 insgesamt 16 Jahre und 25 Tage lang amtierte. Merkel war am 22. November 2005 erstmals zur Bundeskanzlerin gewählt worden und ist somit heute 16 Jahre und 26 Tage im Dienst.

Die Rekordmarke erreichte die Kanzlerin bereits in ihrer vierten statt planmäßig erst in der fünften Legislaturperiode. Die ursprünglich für den 26. September 2021 geplante Bundestagswahl war aufgrund der andauernden Corona-Krise um zunächst voraussichtlich zwei Jahre verschoben worden. Rechtlich zulässig ist die Verlängerung der laufenden Wahlperiode um bis zu 48 Monate.

Aus Regierungskreisen war hierzu inoffiziell zu hören, dass sich Merkel aus Verantwortung für alle in unserem Teil Europas Lebenden somit spätestens im September 2025 erneut zur Wiederwahl stellen will. Zu diesem Zeitpunkt wird sie bereits die 19-jährige Amtszeit Otto von Bismarcks übertroffen haben. Für ihre, wie es heißt, „couragierte und staatsfräuische Beharrlichkeit“ wird die Bundespressekonferenz der Rekordkanzlerin beim heutigen Festakt ihren Dank und ihre guten Wünsche aussprechen.

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Leipzig. Eine kleine Anzahl gewissenloser Elemente der im Juni vom neuen Bundesinnenminister Andreas Geisel (SPD) verbotenen Organisation „Querdenken“ hat am gestrigen Abend versucht, in der Leipziger Innenstadt Zwischenfälle zu provozieren und sich mit staatszersetzenden Parolen wie „Freiheit wird aus Mut gemacht“ zusammenzurotten.

Dank des beherzten Eingreifens von Einsatzkräften aus dem staatlichen und zivilgesellschaftlichen Bereich konnte den Umtrieben nach wenigen Minuten Einhalt geboten werden. Aktivist- klick -innen der lokalen Antifa kesselten die Provokateur- klick -innen ein und führten sie den Polizeikräften zu. Die Rädelsfüher- klick -innen wird unter anderem wegen Angriffs auf die öffentliche Gesundheit die volle Härte des Infektionsschutzgesetzes treffen.

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Zwickau. Der Hungerstreik von sechs Impfgegner- klick -innen in der Gesicherten Absonderungseinrichtung Zwickau ist beendet. Wie die Einrichtungsleitung mitteilte, haben alle unter verschärfter Quarantäne Verwahrten den Widerstand gegen ihre Teilnahme an der Bevölkerungsschutzimpfung nach 25 Tagen aufgegeben.

Zuvor war den Hungerstreikenden in Aussicht gestellt worden, dass die Wiedereinreise von im Ausland befindlichen Familienmitgliedern einer wohlwollenden Prüfung unterzogen werde, sofern ausnahmslos alle Familienangehörigen die Impfung gegen das Coronavirus nachweisen. Die Zusammenführung der impfpasslosen Streikenden mit ihren Ehepartner- klick -innen und in zwei Fällen minderjährigen Kindern hatte unter anderem eine Menschenrechtsanwältin gefordert. Der Verfassungsschutz verortet sie im Umfeld der nach seinen Erkenntnissen grundgesetzfeindlichen Bewegung „Wir für das Grundgesetz“.

Sachsens Sozialministerin Petra Köpping (SPD) begrüßte „ausdrücklich nur aus humanitären Gründen“ den Ausgang der rechtswidrigen Streikaktion. Die Täter- klick -innen seien offensichtlich im letzten Moment zur Vernunft gekommen, betonte die Ministerin. Ein Nachgeben gegenüber extremistischen Forderungen sei mit der gefundenen Lösung nicht verbunden. Der Staat werde sich niemals von politisch Verbrechenden erpressen lassen.

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Karlsruhe. Im Kampf gegen pseudowissenschaftliche Verunsicherung der Bevölkerung hat die Bundesregierung unter Rekordkanzlerin Merkel einen historischen Etappensieg errungen. Der Zweite Senat des kurzfristig auf vier weiteren Positionen neu besetzten Bundesverfassungsgerichts verwarf per einstimmigem Votum eine Normenkontrollklage und bestätigte damit endgültig die Rechtmäßigkeit des im Februar, Mai und August von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) verschärften Netzwerkdurchsuchungsgesetzes.

Demnach ist es weiterhin zulässig und geboten, entsprechend der sogenannten Drosten-Klausel des neugefassten Gesetzes umfassende Präventivlöschungen medizinisch haltloser Hetze in allen Sozialen Medien durchzuführen und Websites von Anbietenden infektiöser Hass-Propaganda endgültig zu desinfizieren.

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Berlin. Der Bundesverband der Deutschen Industrie, die Mittelstandsvereinigung und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag haben Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) mit der Schumpeter-Medaille für schöpferische Zerstörung ausgezeichnet. Preiswürdig erschien den drei Verbänden die überplanmäßige Abwicklung der emissionsverursachenden und nicht bereits ins Internet verlagerten Teile der deutschen Wirtschaft, etwa der Luftfahrt-, Automobil-, Tourismus-, Gastronomie-, Event- und Hotelleriebranche, des lokalen Einzelhandels sowie des sogenannten kulturellen Lebens.

Die mit Unterstützung des Wirtschaftsministers verhängten Lockdowns und Beschränkungen in der Corona-Krise hätten maßgeblich zur Befriedung der oft allzu hektischen Dynamik an den Märkten beigetragen, so die Jury. Den vom Existenzverlust Betroffenen und ihren Familien werde das Alternativlose Grundeinkommen in Höhe von 1000 Euro zur Verfügung gestellt. Die Finanzierung sei dank der Fiat-Geldschöpfung der Europäischen Zentralbank bis ins 22. Jahrhundert sichergestellt.

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Das Wetter: Heute im ganzen Land heiter und trocken, mit Tageshöchstwerten von 28 Grad für die Jahreszeit etwas zu warm. Die Aussichten für die Weihnachtsfeiertage: trotz anhaltender Corona-Lage bundesweit sicher und gesund. Und nun weiter mit Musik.

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Der obenstehende Text wurde als Pointiert Zugespitzte Satire (PZS) © nach dem Bundessatiregesetz (BSatGes) i. d. F. vom 1.4.2021 zur Erleuchtung in zertifizierten Overton-Fenstern zugelassen. Hinweis gemäß § 35 Abs. 2 BSatGes: Todtraurige Satire ist nicht vergnügungssteuerpflichtig.