Manchmal führt einen das Recherchieren zu gänzlich ungeplanten Entdeckungen, die zornig machen. Ich war auf der Suche nach dem Kontext eines bestimmten Zitats von Heribert Prantl, dem Innenpolitikchef der Süddeutschen Zeitung. Prantls kämpferische Kommentare und Essays für Grundrechte und Bürgergesellschaft sind häufig mehr als ein Zitat wert. Das Ergebnis jedenfalls: Die fragliche Passage stammte aus einer Rede zum Thema Pressefreiheit, die er 2005 anlässlich der Verleihung des Otto-Brenner-Preises gehalten hat und die auch heute noch ebenso lesenswert wie aktuell ist (im verlinkten Dokument ab Seite 12).

Nur stellte sich nebenbei heraus: Ein nicht viel kürzerer Text, beinahe Wort für Wort identisch, ist drei Jahre später auch in einem Online-Magazin namens “Neue Rundschau” aus Heidelberg erschienen – unter dem Autorennamen Jürgen Gottschling. Der zeichnet zugleich als “Verantwortlicher Redakteur” des Magazins. Jeder Verweis auf Prantl hingegen fehlt.

Eine Anfrage beim eigentlichen Urheber ergab, dass es sich weder um sein Pseudonym handelt noch Gottschling in irgendeiner Weise mit ihm bekannt ist. Das bedeutet: Der Artikel, in dem teils sehr persönliche Anmerkungen und Anekdoten Prantls enthalten sind, war einfach von vorn bis hinten geguttenbergt worden. Neuer Name drunter, nachdenkliches Intellektuellen-Porträt vor Bücherwand dazugeklatscht, fertig war die Laube.

Das wäre bis jetzt “nur” ein trauriger Fall von individueller Denkfaulheit und anmaßender Dreistigkeit, schon fast verjährt. Aber in der aktuellen Ausgabe der Neuen Rundschau (nicht zu verwechseln mit der traditionsreichen Literaturzeitschrift aus dem S.Fischer-Verlag) gab es am 27. Februar 2012 einen Beitrag mit dem Titel “Geistiges Eigentum? There’s an app for that”. Da fragte ein anonymer Autor eher rhetorisch:

Kann es ein Eigentum an Geistigem geben? Eigentum bezeichnet die Verfügungsgewalt über eine Sache, also eigentlich das Recht, sie zu zerstören. Den Stuhl, den ich besitze, kann ich auch zerhacken und verheizen. Nicht einmal der Urheber eines Werkes aber hat diese Gewaltoption und dieses Recht, zumindest wenn das Werk veröffentlicht ist. Ist ein Werk in der Welt, gehört es ihr auch.

Es ist deprimierend, das zu lesen. Der schützende Charakter des (geistigen) Eigentumsrechts wird einfach flugs umgedichtet in einen zerstörerischen, und schon lässt sich mühelos folgern, dass Zerstörung ja blöd und daher Unrecht ist. Ein kindischer Gedankengang, wie er heute von führenden Piraten zu Politik erklärt wird. Aber dass ausgerechnet Autoren und Essayisten den juristischen Ast absägen wollen, auf dem sie – noch – sitzen, war mir neu. Vielleicht verbirgt sich die Begründung in diesem gönnerhaften Satz:

Wer (als “Freier” kann davon freilich allenfalls geträumt werden) in einer Zeitung gutes Geld verdient, wird – naja – verständlicher Weise ihre traditionelle Position verteidigen.

Wer hingegen für die Neue Rundschau arbeitet, verdient mit einiger Wahrscheinlichkeit keinen Cent daran – vielleicht mit Ausnahme eines Herrn Gottschling, aber selbst das scheint fraglich. Also macht er aus der ökonomischen Wertlosigkeit seiner Tätigkeit ein allgemeines Gesetz: Dann sollen die anderen (erfolgreicheren) bitte auch nicht das Recht haben, aus der geschützten Exklusivität ihrer Gedanken einen Zahlungsanspruch abzuleiten, nur weil sie einen Markt dafür hätten und die Neue Rundschau nicht. Und das ist wirklich traurig. Denn es ist nicht nur schrecklich postpubertär und von Neid auf größere und erfolgreichere Geister getrieben, sondern beraubt – wie im eigenen Medium schamlos bewiesen – andere der Früchte ihrer durchaus harten Arbeit.

Das prätenziöse Motto der Neuen Rundschau aus Heidelberg lautet: “Sapere aude”. Kant übersetzte das als “Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen”. Die Fähigkeit dazu möchte man zuallererst Jürgen Gottschling wünschen, dem Un-Verantwortlichen Redakteur.

Update, 28.2.:

Das von mir ursprünglich verlinkte Prantl-Plagiat im Archiv der Neuen Rundschau wurde offenbar still und leise entfernt. Ebenso der zitierte Beitrag, der geistiges Eigentum zu Unrecht erklärt. Die Otto-Brenner-Stiftung informiert mich, dass sie nach dem Zeilensturm-Bericht eigene Recherchen aufgenommen hat. Vorläufiges Ergebnis: Der Artikel war wohl bei weitem nicht das einzige plagiierte Erzeugnis dort. Bei den Anrufen der Stiftung ging in Heidelberg niemand ans Telefon.

Update, 29.2.:

Der Autor des von mir zitierten Artikels (“Geistiges Eigentum? There’s an app for that”) ist nicht anonym. Das war er nur in der Neuen Rundschau, die auch diesen Namen konsequent unterschlagen hat. Es ist Thierry Chervel, Mitbegründer des “Perlentauchers” und früherer SZ-Korrespondent. Da lieferte also ein früherer Kollege Prantls den ideologischen Überbau dafür, warum man Prantl – und jeden anderen originellen Autor – seiner Geschäftsgrundlage berauben darf.

Auch das Impressum der “Neuen Rundschau” hat sich seit gestern völlig verändert. Sie firmiert nun schlicht als Gottschlings Blog, und von seinem “Abaton-Verlag” samt diverser Herausgeber- und Redakteursnamen hat sich der wendige Redaktionsleiter ebenfalls über Nacht verabschiedet. Es ist eine schnelllebige Branche, der Journalismus.