Die Heidelberger Medizinrechtsanwältin Beate Bahner wurde schon im Frühjahr 2020 zur lauten Kritikerin der Corona-Maßnahmen. Dann eskalierten die Ereignisse. Ein Lehrstück über Kontrollwahn und Kontrollverlust in Zeiten des Virus.

Beate Bahner als Rednerin bei “Querdenken” (Foto: Screenshot YouTube)

Vor dem Haus der Polizeidirektion Heidelberg an der Römerstraße steht In der Frühlingssonne eine Frau in mittleren Jahren, bürgerlich adrett mit dunkelblauem Kleid, weißer Jacke und silberblond glänzendem, schulterlangem Haar. Umgeben von einem großen Zuhörerkreis hält sie eine improvisierte Rede. Die meisten sind gekommen, weil die Frau um öffentlichen Beistand gebeten hatte. Sie ist gerade von ihrem Vernehmungstermin in dem Gebäude zurück. Erschienen sind auch Journalisten, ihre Kameras und Mikrofone zielen auf die Rednerin. Die Frau im Zentrum geht gestikulierend auf und ab. Es gibt keinen Verstärker, das strapaziert die ansonsten angenehm temperierte Alt-Stimme, die jetzt vor angestrengter Ironie bebt: „Die Polizei, dein Freund und Helfer, würde nie einer Patientin in der Psychiatrie den Kopf auf den Steinboden schlagen. Das ist Quatsch, ich bin vom Fahrrad gefallen!“

Dabei fasst sich die Rednerin, die Heidelberger Medizinrechtsanwältin Beate Bahner, kurz an die rechte Schläfe. „Eine kleine Verletzung hat sie am Auge“, hört man auf dem Video einen Beobachter bestätigen. Manche im Publikum macht die Szene ratlos: Was treibt diese Frau dort? Warum widerruft sie theatralisch wie vor dem Inquisitionsgericht die ungeheuerlichen Misshandlungs-Vorwürfe, die sie vorher noch öffentlich erhoben hat? Warum will sie sich bei der Polizei für ihr Unwissen entschuldigt haben, „dass Demonstrationen inzwischen Straftatbestand sind“? Und warum vor allem brachten Beamte die Frau gegen ihren Willen vom Abend des Ostersonntags 2020 an für zwei Tage in der psychiatrischen Klinik der Universität Heidelberg unter?

Um all das zu verstehen, müssen wir mehrere Wochen zurückspulen. Wochen, die in eine verlorengegangene Epoche zurückführen: in die Normalität. Vor Beginn des ersten deutschen Lockdowns am Freitag, dem 13. März ist Beate Bahner in ihrer kleinen Heidelberger Kanzlei mit medizinrechtlichen Themen befasst, die nur Fachleute interessieren: Arzthaftung und Kunstfehler, Approbations-Entzug wegen Falschabrechnung, Vorwürfe unlauterer Arztwerbung. Das Infektionsschutzgesetz kennt sie nicht. Es hat noch nie eine Rolle gespielt. Politisch ist Bahner ein unbeschriebenes Blatt: „Ich habe einen Musik- und Kunstverein geleitet. Ich hatte Vertrauen in die Parteien, Regierung und Opposition.“

Dann kommt Corona nach Deutschland. Diesmal ist es nicht der Frühling, der das idyllische Neckar-Tal verwandelt. „Am Philosophenweg, unserem schönsten Spazierweg“, erinnert sich die Juristin im Gespräch, „war Ende März massives Polizeiaufgebot: berittene Polizei, Fußstreifen, Helikopter in der Luft. Man durfte sich ja nicht mit mehr als zwei Personen treffen, auch nicht draußen.“ Bahner nimmt Kontakt zu maßnahmenkritischen Ärzten auf, studiert in deren Kreis erstmals das Infektionsschutzgesetz – und war, wie sie sagt, schockiert: „Eine komplette Umkehrung der Rechtslage fand dort statt: Statt wirklich Kranke abzusondern, wurden die 99,9 Prozent Gesunden verfolgt.“ Eines Morgens wacht die Juristin im Lockdown auf, „mit einem Entsetzen, das ich so noch nie empfunden hatte: Ich spürte, da passiert weltweit etwas ganz Böses. Dieses Entsetzen triggerte etwas in meinem Hirn, das wirklich krass war.“

Was dann folgt, könnte auch aus einem psychiatrisch-psychologischen Lehrbuch stammen: ein manischer Schub. Nicht extrem, denn manische Phasen können schlimmstenfalls in völliger Selbstdemontage enden. Aber auch nicht gerade leicht. Psychische Krankheiten gelten immer noch als schambelastet. Zu Unrecht. Denn erstens können sie jeden treffen. Sie sagen zweitens auch nichts über die grundsätzliche Urteilsfähigkeit: damit kann es sich beispielsweise vor und nach einer Manie ausgezeichnet verhalten. Typisch für eine manische Phase ist eine stark verzerrte Wahrnehmung, ein ausgeprägter Tunnelblick, nicht selten verknüpft mit Verfolgungswahn, auch mit Größenphantasien. Mit dem Gefühl, plötzlich einen kristallklaren Blick auf die Welt zu besitzen und Dinge zu durchschauen, die anderen verborgen bleiben. Zu den typischen Merkmalen gehört, dass die Betroffenen alles, was sie wahrzunehmen glauben, für völlig schlüssig halten. Der Autor Thomas Melle beschreibt eine solche Reise in den Wahn und zurück in seinem Buch „Die Welt im Rücken“. In dem Roman „Die Liebeshandlung“ von Jeffrey Eugenides gerät der bipolare Held in einen selbstzerstörerischen manischen Rausch.

Auch der Staat gerät in die Manie

Aber Moment einmal: Tunnelblick, Verzerrung der Wirklichkeit, der feste Glaube, alle eigenen Ideen wären sinnvoll und logisch – galt das nicht auch für den Staat? Immerhin handelte es sich um Repräsentanten, die eben noch verkündet hatten, Masken würden nichts nützen, eine Einschränkung des öffentlichen Lebens sei nicht geplant, die Grenzen müssten offen bleiben. Und die mit dem Beginn des Lockdowns in Norddeutschland anfingen, Menschen aus deren Ferienhäusern zu werfen, und Ländergrenzen abzuriegeln. In München belehrten Polizisten Bürger, es sei verboten, auf einer Bank im Englischen Garten zu sitzen und zu lesen. Und eine Medizinanwältin, die Reden gegen den Lockdown hält, verwandelt sich auf einmal in eine gefährliche Staatsfeindin. Eine bis dahin unprominente Juristin, die zu Ostern in eine Manie hineinrutscht, so ungefähr lautet der Kern der Geschichte, kracht ungebremst in einen Staat, der sich zur gleichen Zeit in einen Ausnahmezustand steigert. Ohne Corona wäre Bahner vermutlich nicht in einer psychiatrischen Anstalt gelandet.

Bald, nachdem sie meint, das Böse wahrgenommen zu haben, fühlt sie sich von einem der über der Stadt kreisenden Hubschrauber verfolgt. Es gibt diesen düsteren Witz: Nur weil du paranoid bist, heißt das nicht, dass sie nicht hinter dir her sind. Was das Polizeipräsidium Mannheim später an digitaler Beweissicherungsstechnik aufbieten wird, als Reaktion auf jene irritierende Rede der Medizinrechtsanwältin in Heidelberg, könnte jedenfalls auch einer Polizeistaats-Vision Beate Bahners entsprungen sein: Eine zwölfköpfige Ermittlergruppe „Römerstraße“ identifiziert laut Rhein-Neckar-Zeitung binnen zwei Wochen unter „Auswertung von 200 Bildern und 270 Minuten Videoaufnahmen bereits 32 Personen“. Deren Teilnahme an der „Bahner-Demonstration“ wird nach Corona-Recht als Ordnungswidrigkeit angezeigt. Zur „beweissicheren Feststellung“ ist der Vorplatz des Polizeigebäudes „mit technischer Unterstützung des Landeskriminalamts Stuttgart im 3D-Format vermessen worden“.

Zurück in die vorösterliche Zeit des April. Beate Bahner macht im Internet öffentlich, dass sie das Ad-hoc-Recht zur Pandemie für den größten Skandal der bundesdeutschen Rechtsgeschichte hält, und gerichtlich dagegen vorgehen wird. Auch ruft sie für Ostersamstag zu einer bundesweiten Demonstration gegen die Maßnahmen auf. Von da an laufen Telefon, Fax und Klingel ihrer Kanzlei heiß. Vor der Tür stehen nun zwar von Gleichgesinnten hinterlassene Blumensträuße, aber mindestens einmal auch Polizisten – laut Staatsanwaltschaft Heidelberg, um ihr eine Ladung zur Einvernahme als Beschuldigte zu überbringen. Grund: Aufruf zu verbotswidrigen Kundgebungen. Bahner glaubt, ins Visier eines Organs des Staatsschutzes geraten zu sein. Sie weist ihre Sekretärin an, nicht aufzumachen.

Die Anwältin will keine Zeit verlieren. Sie formuliert Eilanträge auf Rechtswidrigkeit der Corona-Verordnungen und auf Zulässigkeit der Protestdemonstration, erst ans Verwaltungs-, einen Tag später ans Bundesverfassungsgericht. Genau daran wolle der Staatsschutz sie hindern, glaubt sie. Sie befürchtet eine Festnahme; wohl keine ganz unbegründete Ahnung, wie sich zeigen wird. Auch andere Juristen wie Ralf Ludwig und Markus Haintz oder der ärztliche Maßnahmenkritiker Heiko Schöning werden im Verlauf des Jahres wegen verschiedener Vorwürfe zeitweilig in Polizeigewahrsam genommen.

Unterdessen geht die Homepage der Kanzlei mit Bahners Kritik an der Corona-Verordnung und ihrem Demonstrationsaufruf dagegen tagelang vom Netz. Die Kriminalpolizeidirektion Heidelberg bestätigt ihr am 9. April schriftlich, die Website sei „wegen der von Ihnen initiierten öffentlichen Aufforderung zu Straftaten (bundesweite Versammlungen am Ostersamstag um 15 Uhr, trotz Verbotes) […] vorübergehend abgeschaltet“ worden. Am Karfreitag kommt dann per Fax Bescheid aus Karlsruhe. Der Eilantrag wird vom BVerfG in allen Punkten abgelehnt. „Das hat mich echt aus der Bahn geworfen“, schildert Bahner ihre psychische Situation. „Ich habe wirklich nicht damit gerechnet, dass diese massiven Maßnahmen verfassungsrechtlich durchgehen.“ Verfassungsjuristen beurteilen Bahners Beschwerde in Karlsruhe später als laienhaft. Ihre Abweisung sei unvermeidlich gewesen. Kollegen beschreiben sie als kompetente Medizinrechtlerin, Verfassungsrecht sei ihr völlig fremd.

Ein bizarres Manifest

In dieser Gemütsverfassung, in einer immer schneller rotierenden Abwärtsspirale, beginnt für sie das Osterfest. Am späten Sonntagnachmittag lässt Bahner ihre Sekretärin trotz des Feiertags ein weiteres Dokument auf die inzwischen aus unklaren Gründen wieder zugängliche Kanzlei-Homepage stellen: Es trägt den ziemlich bizarren Titel „Auferstehungsverordnung“. Das ist ihr privater literarischer Stil, mit dem sie ihren Text überlädt. Es ist schließlich Ostern. Ihre „Verordnung“ ist kein juristisches Schreiben, sondern ein polemisches Manifest, mit dem sie kurzerhand alle staatlichen Corona-Verbote für aufgehoben erklärt. Karlsruhe will ja partout nicht helfen.

Was genau sich von nun an zuträgt, ist zum Teil umstritten. Nach 19 Uhr wartet die Anwältin in der Tiefgarage auf ihre Sekretärin, die sie im Auto zu einer privaten Feier mitnehmen soll. Doch statt des roten Kleinwagens der Sekretärin steht da plötzlich diese fremde schwarze Limousine in der Einfahrt. Panik ergreift Beate Bahner. Sie läuft, ohne Handy in der Tasche, auf die Straße und ruft um Hilfe. Ein Pärchen wird aufmerksam und telefoniert die Polizei herbei.

Als die Beamten erscheinen, ist Beate Bahner gerade die Erkenntnis gekommen, „dass die Polizei ja gar nicht mein Freund ist“. Zu spät: Nach einem längeren Wortwechsel wird die verängstigte Anwältin, so erinnert sie sich, „mit Handschellen auf dem Rücken gefesselt, auf das Pflaster gedrückt und durch den Dreck gezerrt“. Dann fährt der Streifenwagen Beate Bahner in die nur eine Minute entfernte psychiatrische Universitätsklinik, wo die Beamten sie, so die Anwältin, zwangsweise einliefern. Bahner erinnert sich, dass einer der Polizisten ihr damals süffisant sagt: „Diese Klinik kennen Sie ja schon.“ Was zwar stimmt, vor mehr als zwei Jahrzehnten war sie nach einem Burnout hier in Behandlung gewesen. Aber woher wusste das der Beamte?

Weder Polizei noch Staatsanwaltschaft beantworten im Nachhinein detaillierte Nachfragen zum Geschehen dieser Nacht. Verwiesen wird unter anderem auf die damalige Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Mannheim, wonach es die Streifenbeamten „aufgrund ihrer Verhaltensweise“ als erforderlich ansahen, für Bahner „medizinische Hilfe einzuholen. Hierzu wurde die Frau festgehalten und sollte in eine Klinik gebracht werden. Daraufhin setzte sie sich zur Wehr und trat mehrfach gegen einen Beamten.“

In der Psychiatrie spielen sich Bahner zufolge dann in der Osternacht Szenen ab, die eher aus schlechten Spielfilmen über Militärdiktaturen stammen könnten: „Einer der Polizisten wies mir – immer noch mit Handschellen gefesselt – auf meine Bitte um eine Sitzgelegenheit einen Platz an der Wand an. Dort gab es aber keine Bank. Dann zwang er mich auf die Knie und stieß mich in dieser Haltung mit dem Kopf auf den Steinboden.“ Die Folgen laut Bahner: Aufschürfungen am Knie und eine Platzwunde neben dem rechten Auge. Weil sich die Anwältin weigert zu kooperieren, solange ihr die Fesseln nicht abgenommen werden, tragen sie angeblich mehrere Männer – ob Polizisten oder Pfleger – gegen ihren Willen in ein Untersuchungszimmer. Als es dort schließlich zum Arztgespräch kommt, stehen nach ihrer Schilderung Polizeibeamte und Klinikpersonal mit im Raum oder in der Tür.

Beate Bahner während ihres Aufenthalts in der Psychiatrie (Foto: privat)

Die erste Nacht verbringt Beate Bahner nach ihrer eigenen Schilderung „auf einer Matratze am Fußboden eines verschlossenen Zimmers, wo es nur so einen Toilettenstuhl gab“. Am Ostermontagmorgen dann habe ihr eine Nachbarin frische Kleidung und ihr Handy von zuhause bringen dürfen. Vom Mobiltelefon schickt Bahner sofort einen Statusbericht als Sprachnachricht an ihre Schwester. In ihrem agitierten Zustand sagt sie darin Sätze wie „Die kennen mich hier alle, die wissen alle, wer ich bin. Die ganze Welt weiß, wer ich bin.“ Dieser Bedeutung als Welt-Corona-Rebellin schreibt sie damals auch ihre Behandlung als „Schwerstverbrecherin“ im „Guantanamo-Isolationstrakt“ der Klinik zu. Und sie bilanziert: „Liebste Schwester, es ist alles noch viel, viel, viel schlimmer, als ich es in meinem Eilantrag ans Bundesverfassungsgericht geschrieben habe.“

Von der ärztlichen Leiterin der psychiatrischen Universitätsklinik Heidelberg, der Professorin Sabine Herpertz, gibt es auf detaillierte Nachfragen keinerlei Auskünfte zu den massiven Vorwürfen. Auch nicht auf die Frage, ob Klinikpersonal Zeuge polizeilicher Misshandlungen Bahners geworden sei. Eine Sprecherin beruft sich pauschal auf ärztliche Schweigepflicht und Datenschutz.

Die Rechnung folgt

Nach rund zwei Tagen darf die Fachanwältin – wie sie sagt, auf richterlichen Beschluss – die Psychiatrie verlassen, die ihr später eine Rechnung über 1.269,94 Euro für die Kosten des Aufenthalts schicken wird. Es folgen, am Mittwoch nach Ostern, die Vernehmung im Heidelberger Polizeigebäude wegen des Aufrufs zu einer rechtswidrigen Demonstration und die anschließende Rede Bahners an ihre Unterstützer. Dann taucht sie ab. Alle kritischen Dokumente entfernt sie von ihrer Homepage, sie selbst ist für Journalisten monatelang nicht mehr erreichbar. Schon am Schluss der Heidelberger Rede kündigte sie an, sich nun für eine Weile selbst aus dem Spiel zu nehmen. „Ich hatte ja schon einmal eine schwere Depression gehabt, und jetzt erneut, leider sehr schwer. Ich habe Ärzte besucht, mich zurückgenommen, war spazieren.“

Am 18. Juli begibt sich Beate Bahner zurück auf die Bühne der Öffentlichkeit. Eine halbe Stunde lang spricht sie in glühender Sonne bei einer Querdenker-Demonstration in Mannheim. Warum tut sie sich das an, vor den Hunderten von Menschen, immer noch gezeichnet von ihrer persönlichen Krise? Es war mir einfach wichtig zu zeigen: Nicht ich bin hier die Verrückte. Ich war 25 Jahre lang eine kompetente Anwältin und bin es immer noch.“

Im Ton ist sie nun sachlich, geradezu staatsmännisch, jede Ironie hat sie aus dem Manuskript ihrer Rede verbannt. Beate Bahner lässt Fakten und Grundgesetzartikel sprechen. Doch der Effekt des Ausnahmezustands, der Disruption aller rechtlichen und politischen Gewissheiten auf die Psyche steht ihr klar vor Augen. In den Medien werde, so sagt sie an einer Stelle, „eine so unglaubliche Angst und Panik geschürt, dass viele Menschen nicht an Corona, sondern aus Angst vor Corona krank geworden sind.“ Da brandet ihr zum ersten Mal Jubel entgegen.

Sie ist eine der letzten Rednerinnen des Tages, doch die Menschen harren seit Stunden in der Hitze aus. Nicht die ganze Welt, aber halb Mannheim kennt sie nun. Eines hat Beate Bahner gelernt: Als Einzelkämpferin würde sie nicht nur zusammenbrechen, sondern untergehen. Am Ende ihrer Rede ersetzt sie das „Ich“ durch das „Wir“ – und handelt bald darauf entsprechend: Die Medizinrechtsanwältin schließt sich dem Netzwerk „Anwälte für Aufklärung“ an. Diese ständig wachsende Gruppe von Juristen geht wie Bahner dagegen vor, dass der Staat den Kern des Rechtsstaats durch die legislative und exekutive Reaktion auf Corona antastet. Sie vertritt bundesweit Mandanten, die bei Demonstrationen oder durch Quarantäne-Maßnahmen mit der Ordnungsmacht in Konflikt geraten, verfasst offene Briefe an die Politik und versucht, den Grundrechtsschutz auch im Ausnahmezustand durchzusetzen.

In eigener Sache braucht Bahner juristischen Beistand von Kollegen. Mehrere Verfahren wegen der Vorgänge im Frühjahr sind anhängig. Einen großen Teil ihrer früheren Arztmandate hat die Kanzlei verloren. „Aber trotzdem wird mehr als genug zu tun sein im Medizinrecht“, meint sie, „besonders, falls demnächst die Impfpflicht kommt.“ Und wie geht es weiter mit dem Rechtsstaat Bundesrepublik? Am Abend des 18. November, an dem das „Bevölkerungsschutzgesetz“ mit der Ermächtigung zu drakonischen Grundrechteinschränkungen für Epidemiefälle durch Bundestag und Bundesrat gepeitscht worden ist, während Protestierer vor dem Reichstag mit Wasserwerfern und Pfefferspray vertrieben wurden, überlegt Bahner im Videogespräch kurz und sagt dann: „Ich rechne mit dem Allerschlimmsten.“

Ist das ein Unkenruf? Der psychische Seelennotstand eines hoch sensiblen Menschen, dessen feine Antennen für das, was in der Luft liegt, überreizt wurden? Gut 60 Anordnungen im Zusammenhang mit Corona kippten die Gerichte bundesweit wieder. Unter anderem die Vertreibung aus den Ferienhäusern. Dass Richter so viele staatliche Maßnahmen korrigieren müssen – belegt das nicht auch den Tunnelblick des Staates? „In einem Rechtsstaat eigentlich ein undenkbarer Vorgang“ nennt Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki diese Notreparaturen. „Die Abgeordneten“, meint der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier, hätten sich als Kontrollinstanz der Exekutive „selbst aus dem Spiel genommen“. Gegen das im November im Schweinsgalopp durchgebrachte Bevölkerungsschutzgesetz bringt der juristische Dienst des Bundestages in seinem Gutachten massive Bedenken vor. Niemand dieser Kritiker gilt bis jetzt als durchgedreht, Verschwörungstheoretiker oder Dilettant.

So weit ist Beate Bahner von ihnen nicht entfernt. Sie ist ein Einzelfall. Allerdings besteht Deutschlands Bevölkerung aus 83 Millionen Einzelfällen. Alle zusammen nennt man Gesellschaft.


Dieser Text erschien ursprünglich in Alexander Wendts Magazin Publico.